Rechtsanwalt Achim Böth
Frankfurt /M.

Rechtsanwalt Achim Böth
Musikantenweg 18
60316 Frankfurt a.M.
Telefon: 069 - 40326669
mail@anwalt-boeth.de





Herzlich willkommen
bei der Kanzlei Rechtsanwalt Achim Böth, Frankfurt /M.
Seit 1999 vertrete ich meine Mandanten kompetent und engagiert in den Bereichen:
- - Bußgeldrecht / Verkehrsrecht
- - Mietrecht / Immobilienrecht
- - Reiserecht
- - Terminsvertretung für auswärtige Kollegen
Im Miet- und Immobilienrecht sowie im Verkehrsrecht (zwei der äußerst praxisrelevanten Teilgebiete des Zivilrechts) konnte ich mich durch die langjährige Mitgliedschaft in den entsprechenden Arbeitsgemeinschaften
des Deutschen Anwaltsvereins besonders spezialisieren. Darüber hinaus stehe ich auch über die Mitgliedschaft in dem VdVKA -Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V.
sowie der Netzwerkverbindung www.anwalt-mietrecht.de und als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V.
im ständigen Informationsaustausch mit spezialisierten Kollegen.

Rechtsanwalt Achim Böth
Rechtsanwalt Achim Boeth
Tel.: 069 - 40326669
E-Mail: mail@anwalt-boeth.de





Ich werde sowohl beratend, als auch prozessführend für Sie tätig.
Nach meinem Verständnis ist Kostentransparenz für den Mandaten fast ebenso wichtig wie die Transparenz in der Sache selbst.
In diesem Sinne biete ich nichtrechtsschutzversicherten Mandanten im Regelfall die persönliche Erstberatung für faire 200 Euro (inkl. MwSt.) an. Sofern eine solche Erstberatung nur per Mail und/oder Telefon gewünscht ist, kann sich diese Gebühr nochmals reduzieren. Diese Gebühren werden im Übrigen auf ein etwaig späteres Tätigwerden in der Sache voll angerechnet.
Ihr Rechtsanwalt
Achim Böth
Aktueller Hinweis:
Sehr geehrte Mandanten,
Wegen der extrem gestiegenen Anzahl von Flugverspätungen muss ich zu meinem Bedauern mitteilen, dass ich bis auf Weiteres keine Mandate aus dem Flugreiserecht mehr annehmen kann und bitte höflich darum, von entsprechenden Anfragen abzusehen. Ich bitte zudem um Verständnis dafür, dass auch entsprechende Mailanfragen leider nicht beantwortet werden können.
Sehr geehrte Kollegen,
Dies gilt nicht für Terminsvertretungen / Unterbevollmächtigungen vor den Frankfurter Gerichten. Diesbezüglich kann ich gerade aufgrund der unmittelbaren Gerichtsnähe nach wie vor - und ggf. auch gegen Pauschalvereinbarung - gerne für Sie tätig werden.