Allg. Zivilrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Geschwindigkeitsüberschreitung


Hinweis:
Die nachfolgenden Informationen können keine anwaltliche Rechtsberatung ersetzen.


In Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, meistens wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, sollten Sie grundsätzlich keinerlei Angaben zur Sache und insbesondere auch nicht zur Person des Fahrers machen. Bereits auf einen Anhörungsbogen sollten Sie einen Rechtsanwalt antworten lassen. Einer Vorladung zu einem Gespräch bei der Polizei sollten Sie unter keinen Umständen folgen und ggf. Ihren Rechtsanwalt den Termin absagen lassen. Falls die Polizei am Arbeitsplatz oder am Wohnort ermittelt, sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und so sicherstellen, dass keine Informationen zur Akte gelangen, die Sie später belasten können. Ebenfalls besteht die - wenn auch geringe - Möglichkeit, dass die Verkehrsordnungswidrigkeit innerhalb der hier kurzen Frist von drei Monaten (ab Absendung des Anhörungsbogens) auf dem Behördenweg "verloren geht" und verjährt. In diesem Fall wird dann üblicherweise kein Bußgeldbescheid erlassen und entgehen Sie auf diesem Wege sogar einem an sich angezeigten Fahrverbot. Sobald Sie jedoch die Fahrereigenschaft einräumen, können Sie davon ausgehen, dass ein Bußgeldbescheid, ggf. auch mit auszusprechendem Fahrverbot, gegen Sie erlassen wird.

- Es ist weiterhin auf die kaum bekannte Vorschrift des § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV hinzuweisen, die relativ geringe und an sich noch nicht mit Fahrverbot sanktionierte Geschwindigkeitsüberschreitungen betrifft. Begeht der Betroffene innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer gegen ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h festgesetzten Geldbuße eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung um mindestens 26 km/h, so wird gegen ihn deshalb regelmäßig ein Fahrverbot angeordnet. Daher empfiehlt es sich meines Erachtens zumindest für rechtsschutzversicherte Verkehrsteilnehmer unbedingt, bereits gegen den "ersten" Bußgeldbescheid mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h anwaltlich vorzugehen.

- Für "Vielfahrer", oder solche mit hohem Punktestand, empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, da sich allein die anwaltlichen Gebühren eines solchen gerichtlichen Verfahrens nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch auf immerhin insgesamt ca. € 725,00 (incl. MwSt.) belaufen. Darüber hinaus trägt die Rechtsschutzversicherung auch bereits die Kosten eines außergerichtlichen Sachverständigengutachtens, z.B. zwecks Überprüfung der Rechtmääßgkeit einer Geschwindigkeitsmessung. Dies bringt ungemeine taktische Vorteile mit sich: Das Gericht erhält nur dann Kenntnis von dem Gutachten, wenn es für den Betroffenen vorteilhaft ist. Sind nur Teilbereiche günstig, können diese - ohne Vorlage des Gutachtens - in der gerichtlichen Verhandlung aufgegriffen werden.
Selbstverständlich kann auch ein Rechtsanwalt in den Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung überprüfen, ob die wesentlichen Formalien der Geschwindigkeitsmessung eingehalten wurden. Darüber hinaus kann jedoch das Ergebnis der sachverständigen Begutachtung, insb. des Messfilms vor Ort, zu einem weiteren Toleranzabzug führen.

Näheres hierzu ergibt sich aus Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner